Wenn ein Kind länger nicht in die Schule geht, muss die Schule aktiv werden, um die Schulpflichterfüllung sicherzustellen. In Deutschland ist jedes Kind
verpflichtet, die Schulpflicht zu erfüllen, also in einem Schulhaus anwesend zu sein. Es liegt im Ermessen der Schulleitung mit welchen Maßnahmen, sie die Erfüllung der Schulpflicht sicherstellen
will.
Es gibt generell 2 Wege, den medizinischen Weg und den verwaltungsrechtlichen. Bei dem medizinischen Weg wir die Schulleitung
zunächst Attestpflicht einführen und später eine Vorstellung beim Amtsarzt fordern. Beim verwaltungsrechtlichen Weg kann ein Bußgeld verhängt werden. In beiden Fällen lohnt es sich
rechtsanwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, evtl. über die Freilerner-Solidargemeinschaft.